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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026 · Gültig für alle Leistungen von IT-Isja

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen:

IT-Isja · Inh. Sivanantham Sinthujan
Friedrich-Ebert-Platz 18, 30459 Hannover
E-Mail: info@it-isja.de · Telefon: +49 (0) 160 8733984

(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Das Leistungsangebot richtet sich gleichermaßen an Unternehmer (§ 14 BGB), Gewerbetreibende, Freiberufler, Gastronomiebetriebe, Praxen, Vereine und juristische Personen (B2B) sowie an Verbraucher (§ 13 BGB).

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss & Kostenschätzungen

(1) Die Darstellungen auf dieser Website – einschließlich interaktiver Kostenrechner, Leistungsübersichten und Paketbeschreibungen – stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer nach einer Anfrage ein individuelles schriftliches oder elektronisches Angebot (z. B. per E-Mail oder PDF) unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot in Textform bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

(3) Online vereinbarte Termine über den Buchungskalender stellen eine Terminkoordination für unverbindliche Erstgespräche, Bestandsaufnahmen oder Vor-Ort-Besichtigungen dar.

§ 3 Leistungsspektrum, Urheberrechte & Leistungsabgrenzung

Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung:

1. Webdesign, Web-Apps, SaaS & Cloud-Bereitstellung:
Konzeption, UI/UX-Design, barrierefreie Frontend- und Backend-Entwicklung mit modernen Webtechnologien (insbesondere Next.js, React, TypeScript), Anbindung externer Schnittstellen (APIs) sowie die Einrichtung auf Cloud- und Edge-Serverstrukturen (z. B. Vercel) und Unterstützung bei der DNS- und Domain-Einbindung.

2. Urheberrechte & Nutzungsrechte an digitalen Werken:
An individuellen Designs, Layouts und erstelltem Programmcode räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der **vollständigen Bezahlung** der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte vor vollständiger Begleichung der Vergütung ist ausgeschlossen. Open-Source-Komponenten und Bibliotheken von Drittanbietern unterliegen deren jeweiligen Lizenzen.

3. WLAN- & IT-Netzwerktechnik:
Bedarfsanalyse, WLAN-Ausleuchtung, Lieferung und professionelle Konfiguration von Enterprise-Access-Points (u. a. Cambium Networks, TP-Link Omada, Ubiquiti UniFi), Switches, Routern sowie die Einrichtung von VLAN-Segmentierungen (z. B. separate, DSGVO-konforme Gast-Hotspots getrennt vom internen Firmennetz).

⚠️ Wichtiger Ausschluss bauseitiger Elektroarbeiten:
Physische Leitungsverlegungen (z. B. Einziehen von Netzwerkkabeln in Leerrohre, Wand- und Deckenbohrungen, Unterputzmontagen oder Anschlüsse an den Starkstromkreis) sind ausdrücklich **nicht** Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Diese Arbeiten sind bauseits durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm beauftragten konzessionierten Elektro-Fachbetrieb durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für bauseitige Verkabelungs-, Elektro- oder Statikmängel.

4. 24/7 Monitoring & Support-Verträge:
Fortlaufende automatisierte Vitalitäts- und Ausfallüberwachung der installierten Netzwerk-Access-Points oder Webpräsenzen. Monitoring-Leistungen werden als Dauerschuldverhältnis mit monatlicher Abrechnung erbracht.

§ 4 Vergütung, Meilensteine & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Soweit im Angebot nicht abweichend ausgewiesen, kommt gemäß § 19 Abs. 1 UStG die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei Übergang zur regulären Besteuerung verstehen sich B2B-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von **14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum** ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) **Meilenstein- und Abschlagszahlungen:** Bei Entwicklungsprojekten oder Hardware-Lieferungen mit einem Gesamtwert ab 1.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu vereinbaren (z. B. 30 % bei Vertragsschluss, 40 % nach Design-/Prototyp-Freigabe, 30 % bei Endabnahme).

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnpauschalen geltend zu machen und laufende Arbeiten oder Monitoring-Dienste bis zum vollständigen Zahlungsausgleich temporär auszusetzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Durchführung der Arbeiten durch rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Zugangsdaten zu Hosting, DNS oder Routern).

(2) Bei Vor-Ort-Terminen gewährleistet der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt freien, ungehinderten Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten und Verteilerkästen sowie das Vorhandensein einer betriebsbereiten Strom- und Breitbandinfrastruktur.

(3) Verzögerungen, Leerlaufzeiten oder Fehlfahrten, die auf unzureichende Mitwirkung oder fehlerhafte Adressangaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, werden gesondert nach den üblichen Stundensätzen bzw. Anfahrtspauschalen abgerechnet.

§ 6 Abnahme von Werkleistungen (Webentwicklung & Installationen)

(1) Nach Fertigstellung von Websites, Web-Apps oder vor Ort installierten Netzwerken stellt der Auftragnehmer das Werk dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme bereit.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von **14 Kalendertagen** zu testen und die Abnahme in Textform zu erklären oder etwaige Mängel detailliert zu rügen.

(3) Lässt der Auftraggeber die 14-tägige Frist verstreichen, ohne Mängel zu rügen, oder nimmt er das Werk produktiv in Benutzung (z. B. Freischaltung für den allgemeinen Kundenverkehr), gilt das Werk als **stillschweigend abgenommen** (fingierte Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware (z. B. Access Points, Router, Netzwerkkomponenten) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Vergütungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von IT-Isja.

§ 8 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (Monitoring & Wartung)

(1) Verträge über 24/7 Monitoring und laufenden IT-Support werden, sofern nicht ausdrücklich eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von **vier Wochen zum Monatsende** in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Gewährleistung (Sachmängel) & Herstellergarantien

(1) **B2B-Sachmängelhaftung:** Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an gelieferter Hardware und Werkleistungen 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme. Für Kaufleute gilt die kaufmännische Rügeobliegenheit nach § 377 HGB (offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen).

(2) **Herstellergarantien:** Soweit Hardwarehersteller (z. B. Cambium Networks, TP-Link, Ubiquiti) eigene Garantien anbieten, handelt es sich um eigenständige vertragliche Zusagen der Hersteller. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Abwicklung im Rahmen des Supports, übernimmt jedoch keine eigene über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie.

§ 10 Gesetzliches Widerrufsrecht (B2B-Ausschluss & Verbraucherhinweis)

(1) **Ausschluss für Unternehmer (B2B):** Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz (§ 312g i. V. m. § 355 BGB) steht ausschließlich Verbrauchern (§ 13 BGB) zu. Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), Kaufleuten, Freiberuflern und Unternehmen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

(2) **Verbraucherbelehrung:** Schließt im Einzelfall ein Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon) ab, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an info@it-isja.de. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 11 Haftungsbeschränkung & Datensicherung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) **Pflicht zur Datensicherung:** Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Eingriffen an IT-Systemen, Migrationen oder Neuinstallationen eine vollständige, aktuelle Datensicherung (Backup) durchzuführen. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in **Hannover**.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.