Der entscheidende Unterschied im B2B-Handel
Beim Kauf von IT- und Netzwerk-Hardware für gewerbliche Zwecke (B2B) gelten grundlegend andere gesetzliche Regeln als beim Verbraucherkauf (B2C). Viele Unternehmer verwechseln die gesetzliche Händler-Gewährleistung mit der freiwilligen Herstellergarantie.
1. Gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB)
- Dauer im B2B: Gesetzlich und in AGB üblicherweise auf 12 Monate verkürzt (im Vergleich zu 24 Monaten bei Verbrauchern).
- Bedeutung: Haftung des Händlers dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln war.
- Untersuchungspflicht (§ 377 HGB): Kaufleute müssen gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen und eventuelle Mängel sofort rügen.
2. Freiwillige Herstellergarantie (1 bis 3 Jahre)
- Dauer: Je nach Hardware-Hersteller in der Regel 1 bis 3 Jahre (z. B. 3 Jahre bei TP-Link Omada, 2 Jahre bei Ubiquiti UniFi, 1 Jahr bei Cambium Networks).
- Bedeutung: Eine eigenständige Zusage des Herstellers für die einwandfreie Funktion über den gesamten Garantiezeitraum.
- Vorteil: Sollte ein Access Point kurz nach Lieferung einen Defekt aufweisen, wickelt der Hersteller bzw. IT-Isja den kostenlosen Austausch im Rahmen der Herstellergarantie für Sie ab.
Unser Versprechen bei IT-Isja
Wir liefern ausschließlich Neuware renommierter Markenhersteller mit voller Herstellergarantie. Im Reklamationsfall übernehmen wir die komplette RMA-Abwicklung für unsere Monitoring-Kunden.
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